Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Johnsdorf (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Johnsdorf wird mit Wirkung vom 1. Mai 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen: '
"In Blau pfahlweise ein goldener römischer Altar,
beseitet von zwei goldenen Lilien mit Staubgefäßen ...
§ 2
Die der Gemeinde Johnsdorf ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer