Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Spielberg bei Knittelield (politischer Bezirk Knittelield)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung; 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im potitischen Bezirk Knittelfeld gelegenen
Gemeinde Spielberg bei Knittelfeld wird mit Wirkung
vom 1. Jänner 1985 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Spielberg
bei Knittelfeld eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer