Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wagna (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBL NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL
NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen
Gemeinde Wagna wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1984 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde
" verliehen.
§ 2
über diese Verleihung wird der Gemeinde Wagna
eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer