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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit der in Durchführung des Wohnbauförderungsgesetzes 1984 nähere Bestimmungen über das Ausmaß und die Bedingungen des Förderungsdarlehens sowie die Erbringung des Verwendungsnachweises festgesetzt werden (Förderungsdarlehen- Verordnung) | Omnilex