Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit
der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge
hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden | Omnilex
LGBL_ST_19841228_93•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit
der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge
hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit
der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge
hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden
LGBL_ST_19841228_93Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit
der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge
hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werdenGazette28.12.1984
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 1984, mit der die Pflegegebüliren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden Gemäß § 38 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 35 und 38
Abs. 1 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes
(KALG). LGBl. Nr. 78/1957, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 30/1982, wird verordnet:
§ 1
Die Pflegegebühr,en der Angemeinen Gebührenklasse
werden für die Landeskrankenanstalten in Steiermark pro Pflegetag wie folgt festgesetzt: