Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 17. Dezember 1984 über die Verleihung des Rechtes zur . Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gersdorf
an der Feistritz (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gersdorf an der Feistritz wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot über einem goldenen Ger balkenweise ein belaubter goldener Ast mit drei goldenen Äpfeln. "
§ 2
Die der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung und
eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer