Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Blaindorf (politischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. •127/ 1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/1976 und 14/ 1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen
Gemeinde Blaindorf wird mit Wirkung vom 1. April 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Gold ein blauer Pfahl, aus den Spalten und dem
linken Schildrand fünf. 2 : 1 : 2, Lilien in verwechselten
Farben nach vorne aufwärts •wachsend. "
§ 2
Die der Gemeinde Blaindorf ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer