Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlen (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
. 1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. 12711972 und der Gesetze LGB1. NI. 911973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen
Gemeinde Mühlen wird mit Wirkung vom 1. April 1985
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot ein herschauender silberner Löwe in den Vorderpranken ein silbernes Mühlrad haltend."
§ 2
Die der Gemeinde Mühlen ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens ..
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer