Verordnung der Steiermärkischen.Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Naintsch (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des '§ 4 Abs, 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Naintsch wird mit Wirkung vom 1. April 1985 das Recht
zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender
Beschreibung verliehen:
"In Blau eine goldene Laubkrone, durchsteckt von
drei gestielten goldenen Lilien, die sich mit den Blüten
berühren."
§ 2
Die der Gemeinde Naintsch ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens. '
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer