Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainach (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/ 1976 und 14/1982, wird verordnet: '
§ 1
,Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen
Gemeinde Stainach wird mit Wirkung vom 1. April 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot eine Stufenpyramide von drei behauenen
silbernen Steinen,"
§ 2
Die der Gemeinde Stainach ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer