Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lavantegg (politischer Bezirk Judenburg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGB!. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB!. Nr. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet: .
§ 1
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen .
Gemeinde Lavantegg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"Ein durch zwei an die Oberecken stoßende auswärtsgekehrte
altartige silberhe türkische Säbel
gespaltener Schild mit roten Flanken und grünem Feld,
darin eine silberne benadelte Zirbelnuß. "
§ 2
Die der Gemeinde Lavantegg ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens,
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer