Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kohlberg (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGB!. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGB!. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGB!. Nr. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
,Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Kohlberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1985
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verlieh'en:
"In Blau schrägrechts zwei goldene Hörner, das eine
aufwärts, das andere abwärts gekehrt"
§ 2
Die der Ge,meinde Kohlberg ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeil1.dewappens.
. Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer