Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eppenstein (politischer Bezirk Judenburg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/ 1976 und 14/ 1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk ' Judenburg gelegenen
Gemeinde Eppenstein wird mit Wirkung vom 1. Mai 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
.. In Rot übereinander zwei Sparren von Hermelin
...
§ 2
Die der Gemeinde Eppenstein ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer