Gesetz vom 16. April 1985, mit dem das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgaben- .
gesetz 1968, LGBl. Nr. 145/ 1969, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 42/ 1982, wird wie folgt geändert:
Im § 1 sind folgende Absätze 5 und 6 einzufügen:
„(5) Ebenso sind im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung von Grundstücken
in Naturschutzgebieten für Bewilligungen
nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976, LGBl. Nr. 65, keine Verwaltungsabgaben zu entrichten.
(6) Die Anfertigu~g von Aktenkopien ist von Verwaltungsabgaben befreit."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung fol genden
Tag in Kraft.
Krainer
Landeshauptmann
Klauser
Landesrat