Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. September 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Modriach (politischer Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung eier Kundmachung
LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/1976 und 14/i982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen
Gemeinde Modriach wird mit Wirkung vom 1. August 1985 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit, folgender Beschreibung verliehen:
"In Blau erhöht ein goldener Kessel auf goldenem
Dreifuß, seitlich und unterhalb von fünf goldenen'
Grasbüscheln begleitet."
§ 2
Die der Gemeinde Modriach ausgefertigte Wap'penurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landesp,auptmann:
Krainer