Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 1985, mit
der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem
Steiermärkischen Sozialhilfegesetz festgesetzt wird | Omnilex
LGBL_ST_19851230_93•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 1985, mit
der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem
Steiermärkischen Sozialhilfegesetz festgesetzt wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 1985, mit
der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem
Steiermärkischen Sozialhilfegesetz festgesetzt wird
LGBL_ST_19851230_93Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 1985, mit
der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem
Steiermärkischen Sozialhilfegesetz festgesetzt wirdGazette30.12.1985
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 1985, mit der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz festgesetzt wird
Auf Grund des ' § 8 Abs. 8 des Steiermärkischen Sozial~ilfegesetzes, LGBl. Nr. 1/1977, wird verordnet: