Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vorn 3. März 1986, mit der
Richtlinien für die Errichtung, die Verwaltung sowie die laufende
Beaufsichtigung von Anstalten und Heimen, die den Anstalten (Heimen) der
Sozialhilfe gleichartig sind, deren Träger aber kein Sozialhilfeträger ist,
erlassen werden