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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vorn 3. März 1986, mit der Richtlinien für die Errichtung, die Verwaltung sowie die laufende Beaufsichtigung von Anstalten und Heimen, die den Anstalten (Heimen) der Sozialhilfe gleichartig sind, deren Träger aber kein Sozialhilfeträger ist, erlassen werden | Omnilex