Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aich (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund. des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der' Fassung der Kundmachung LGBL NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Aich wird mit Wirkung vom 1. Juni 1986 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Gold ein roter Pfahl, in verwechselten Farben, belegt mit drei (1 : 2) sich berührenden Kugeln und zweimal umwunden von einem Eichenzweig mit je einem abstehenden befruchteten Eichenlaub, vorne aufwärts, hinten abwärts gekehrt."
§ 2
Die der Gemeinde Aich ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer