Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an
die Gemeinde Hausmannstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBL_ST_19861112_85•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an
die Gemeinde Hausmannstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an
die Gemeinde Hausmannstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19861112_85Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an
die Gemeinde Hausmannstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette12.11.1986
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Hausmannstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NR. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL NR. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NR. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Hausmannstätten wir mit Wirkung vom .1. Jänner 1987 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Über diese Verleihung wird der Gemeinde Hausmannstätten eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft: