Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. Dezember 1986 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Wartberg im Mürztal
Auf Grund des § 63 PStG, BGBL Nr. 60/1983, wird
verordnet:
§ 1
Der Standesamtsverband Wartberg im Mürztal,
bestehend aus der Gemeinde Wartberg im Mürztal und
der Marktgemeinde Mitterdorf im Mürztal, wird aufgelöst.
Diese Gemeinden haben im übertragenen Wir-'
kungsbereich ab 1. Jänner 1987 die Personenstands
. angelegenheiten nach den Bestimmungen des PStG,
BGBL Nr. 60/1983, als Personenstandsbehörde erster
Instanz zu besorgen.
§ 2
Die vo.m Standesamtsverband Wartberg im Mürztal
bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geführten Personenstandsbücher verbleiben zur Fortführung bei der Gemeinde Wartberg im Mürztal.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1987 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Krainer