Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Dürnstein in der Steiermark (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der 'im politischen Bezirk Murau gelegenen
Gemeinde Dürnstein in der Steiermark wird mit Wirkung
vom 1. Jänner 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Über Grün in silbernem Schildhaupt ein schreitender gehörnter schwarzer Panther mit offenem Rachen. "
§ 2
Die der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark
ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer