Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über
das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St.
Lorenzen bei Knittelfeld | Omnilex
LGBL_ST_19870514_29•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über
das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St.
Lorenzen bei Knittelfeld
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über
das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St.
Lorenzen bei Knittelfeld
LGBL_ST_19870514_29Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über
das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St.
Lorenzen bei KnittelfeldGazette14.05.1987
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 1986 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Lorenzen bei Knittelfeld
Auf Grund des § 2 'des Ortsbildgesetzes 1977, LGBL Nr. 54, wird verordnet:
Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden .Anlage dargestellten Teile der Gemeinde St. Lorenzen bei Knittelfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.