Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1987 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Pichl-Preunegg (politischer Bezirk\ Liezen) | Omnilex
LGBL_ST_19871014_74•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1987 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Pichl-Preunegg (politischer Bezirk\ Liezen)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1987 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Pichl-Preunegg (politischer Bezirk\ Liezen)
LGBL_ST_19871014_74Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1987 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die
Gemeinde Pichl-Preunegg (politischer Bezirk\ Liezen)Gazette14.10.1987
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pichl-Preunegg (politischer Bezirk\ Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBL NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL NI. 127/1972 und der Gesetze LGBL NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Pichl-Preunegg wird mit Wirkung vom
Oktober 1987 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen: "über einem silbernen Dreiberg eine durchlaufende rote, silbern gefugte Zinnenmauer, aus der in Silber ein gehörnter schwarzer Panther mit offenem Rachen wächst".
§ 2
Die der Gemeinde Pichl-Preunegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.