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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Februar 1988 über die Einführung eines verlängerten Dienstplanes und über die Festsetzung einer Vergütung für den verlängerten Dienstplan für die Erzieher in den Landesschülerheimen, dem Schülerheim der Landesberufsschule Fürstenfeld und in den Landesjugend- und Behindertenheimen | Omnilex