Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Ludersdorf-Wilfersdorf (politischerBezirk Weiz) | Omnilex
LGBL_ST_19880714_39•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Ludersdorf-Wilfersdorf (politischerBezirk Weiz)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Ludersdorf-Wilfersdorf (politischerBezirk Weiz)
LGBL_ST_19880714_39Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Ludersdorf-Wilfersdorf (politischerBezirk Weiz)Gazette14.07.1988
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Juni 1988 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NT. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Grün ein silberner Schrägrechtsbalken, auf drei rote Rosen mit silbernen Butzen liegen. "
§ 2
Die der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.