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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Mai 1988 über die Bemessung der Arzthonorare der ärztlichen Mitarbeiter, die Bedienstete des Landes und an der Universitätsklinik für Chirurgie und der Universitätsklinik für Anästhesiologie des Landeskrankenhauses Graz tätig sind | Omnilex