Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Maria Buch-Feistritz (politischer Bezirk Judenburg). | Omnilex
LGBL_ST_19890612_42•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Maria Buch-Feistritz (politischer Bezirk Judenburg).
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Maria Buch-Feistritz (politischer Bezirk Judenburg).
LGBL_ST_19890612_42Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Maria Buch-Feistritz (politischer Bezirk Judenburg).Gazette12.06.1989
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Maria Buch-Feistritz (politischer Bezirk Judenburg).
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Maria Buch-Feistritz wird mit Wirkung vom 1. Juni 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen blauen Zinnenflanken in Silber über einem blauen Buch mit silbernen Beschlägen eine blaue Lilie.“
§ 2
Die der Gemeinde Maria Buch-Feistritz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.