Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 1989, mit der das Lkw-Nachtfahrverbot im Bereich der Bundesstraßen Nr. 145, 146, 113, 67 und 69 erlassen wird.
Gemäß § 43 Abs. 2 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet:
§ 1
Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr auf der
§ 2
Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten
Die unter lit. e angeführten Ausnahmen gelten bis 31. Mai 1990.
§ 3
Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1989 in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der den Landeshauptmann vertretende
Landeshauptmannstellvertreter:
Jungwirth