Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über
die Änderung des Orts- und Gemeindenamens der im politischen Bezirk Liezen
gelegenen Marktgemeinde „Gaishorn“ in „Gaishorn am See“ sowie über die
Änderung des Namens der in der genannten Marktgemeinde liegenden Ortschaft
„Au“ in „Au bei Gaishorn am See“.