Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 1990 über
die Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung über die Begrenzung
des Einzugsbereiches und die Eingrenzung der Müllmenge der im politischen
Bezirk Radkersburg gelegenen Müllbeseitigungsanlage (Mülldeponie)
Halbenrain Ges. m. b. H., LGBl. Nr. 98/1987