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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Jänner 1990 über die Bemessung der Arzthonorare der ärztlichen Mitarbeiter, die Bedienstete des Landes und an der Universitätsklinik für Neurochirurgie des Landeskrankenhauses Graz tätig sind. | Omnilex