Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 1990, mit der
die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 1977 über
die Funktionsgebühren und Aufwandersätze der Organe der Sozialhilfeverbände
mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut geändert wird