Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 1990, mit
der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die
Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind,
geändert wird. | Omnilex
LGBL_ST_19901221_96•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 1990, mit
der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die
Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind,
geändert wird.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 1990, mit
der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die
Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind,
geändert wird.
LGBL_ST_19901221_96Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 1990, mit
der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die
Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind,
geändert wird.Gazette21.12.1990
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 1990, mit der die Verordnung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind, geändert wird.
Gemäß § 38a des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG), LGBl. Nr. 78/1957, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 15/1990, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 1987, LGBl. Nr. 97, über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind, in der Fassung LGBl. Nr. 60/1989, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 86/1989, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.