vom 18. November 1991, mit der eine Bausperreverordnung der Gemeinde Marhof
behoben wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 18. November 1991, mit der eine Bausperreverordnung der Gemeinde Marhof
behoben wird
Gemäß § 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967,
LGB1. Nr. 115, zuletzt in der Fassung des Gesetzes
LGB1. Nr. 14/1982, wird verordnet:
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Marhof am 15. November 1990 beschlossene und in der Zeit vom 29. November 1990 bis 3. Jänner 1991 bzw. in der
„Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark" vom 14. Dezember 1990 kundgemachte Verordnung über die Verhängung
einer Bausperre betreffend die Industrie- und Gewerbegebiet-II-Flächen des Gemeindegebietes
wird wegen Rechtswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Z. 1 und 4 der Gemeindeordnung 1967 sowie wegen
mangelnder Konkretisierung der zukünftigen
Planungsziele gemäß § 33 ROG 1974 behoben.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer