Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 24. Februar 1992, mit der die
Verordnung über die Festsetzung der Pflegegebühren
der Allgemeinen Gebührenklasse und
die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den
Landeskrankenanstalten sowie für das öffentliche
Diakonissenkrankenhaus Schladming und
das öffentliche Krankenhaus der Stadtgemeinde
Weiz geändert wird