Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf
(politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBL_ST_19920619_29•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf
(politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf
(politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBL_ST_19920619_29Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf
(politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette19.06.1992
vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf
(politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGB1. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/19?6 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 1992 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im Zinnenschnitt von Kürsch und Rot geteilt mit einer silbernen von unten nach vorne gebogenen Dornenranke mit einer silbernen Rose im roten Feld."
§ 2
Die der Gemeinde Purgstall bei Eggersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.