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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Jänner 1993, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Bemessung der Arzthonorare von Ärzten, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind, geändert wird | Omnilex