Gesetz vom 10. November 1992, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von
Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des
Winkelwettwesens geändert wird | Omnilex
LGBL_ST_19930331_13•Gesetz vom 10. November 1992, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von
Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des
Winkelwettwesens geändert wird
Gesetz vom 10. November 1992, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von
Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des
Winkelwettwesens geändert wird
LGBL_ST_19930331_13Gesetz vom 10. November 1992, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von
Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des
Winkelwettwesens geändert wirdGazette31.03.1993
Gesetz vom 10. November 1992, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, StGBl. Nr. 388/1919, in der Fassung StGBl. Nr. 193/1920, wird wie folgt geändert:
§ 12 entfällt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.