Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1993 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde Oberhaag (je politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde Oberhaag haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindordnung 1967, in der gegenwärtigen Fassung, folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Von der Katastralgemeinde Kitzelsdorf (66016) der Gemeinde Oberhaag wird eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 531/1 im Ausmaß von 97 m2 ausgeschieden und in die Katastralgemeinde Arnfels (66002) der Marktgemeinde Arnfels eingegliedert.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer