Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit
der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des
Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird | Omnilex
LGBL_ST_19940204_4•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit
der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des
Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit
der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des
Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird
LGBL_ST_19940204_4Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit
der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des
Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wirdGazette04.02.1994
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird
Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 134/1993, wird verordnet:
§ 1
Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.
(Anmerkung: Formular siehe LGBl. 1994, Seite 5)
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.