Gesetz vom 9. Dezember 1993, mit dem das Steiermärkische Bezügegesetz geändert wird
Das Steiermärkische Bezügegesetz, LGBl. Nr. 28/ 1973, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/1991, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Die Bezüge und Auslagenersätze nach den §§ 3, 4 und 6 sowie die Ruhebezüge nach den §§ 21 Abs. 3 und 30 Abs. 2 bemessen sich für das Jahr 1994 nach den Ansätzen des Jahres 1993. Allfällige Erhöhungen ab 1. Jänner 1995 sind auf der Basis der Bezüge 1993 zu berechnen.