Loading source…
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 1994, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Bemessung der Arzthonorare der ärztlichen Mitarbeiter, die Bedienstete des Landes und an der Universitätsklinik für Urologie des Landeskrankenhauses – Universitätskliniken Graz tätig sind, geändert wird | Omnilex