Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juni 1994, mit der
die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Bemessung der
Arzthonorare der ärztlichen Mitarbeiter, die Bedienstete des Landes und an
der Universitätsklinik für Urologie des Landeskrankenhauses –
Universitätskliniken Graz tätig sind, geändert wird