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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 1994, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Bemessung der Arzthonorare der ärztlichen Mitarbeiter, die Bedienstete des Landes und an der Universitätsklinik für Chirurgie, der Universitätsklinik für Anästhesiologie und am Institut für Anästhesiologie des Landeskrankenhauses – Universitätskliniken Graz tätig sind, geändert wird | Omnilex