Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 1994, mit
der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Bemessung
der Arzthonorare der ärztlichen Mitarbeiter, die Bedienstete des Landes und
an der Universitätsklinik für Chirurgie, der Universitätsklinik für
Anästhesiologie und am Institut für Anästhesiologie des Landeskrankenhauses
– Universitätskliniken Graz tätig sind, geändert wird