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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 1995 über die Bemessung der Arzthonorare der ärztlichen Mitarbeiter, die Bedienstete des Landes und an der Chirurgischen und Medizinischen Abteilung des Landeskrankenhauses Fürstenfeld tätig sind | Omnilex