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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. September 1995, mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landeskammer für Land und Forstwirtschaft in Steiermark und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft übertragen wird | Omnilex