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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die Festsetzung des Anteiles der Arztgebühren an den Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten, die zwischen dem Rechtsträger dieser Krankenanstalten und den Sozialversicherungs trägern vereinbart werden | Omnilex