Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die
Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönberg-Lachtal
(politischer Bezirk Murau) gehörenden Ortschaft „Schönberg bei Niederwölz"
auf „Schönberg-Lachtal" | Omnilex
LGBL_ST_19960531_36•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die
Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönberg-Lachtal
(politischer Bezirk Murau) gehörenden Ortschaft „Schönberg bei Niederwölz"
auf „Schönberg-Lachtal"
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die
Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönberg-Lachtal
(politischer Bezirk Murau) gehörenden Ortschaft „Schönberg bei Niederwölz"
auf „Schönberg-Lachtal"
LGBL_ST_19960531_36Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die
Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönberg-Lachtal
(politischer Bezirk Murau) gehörenden Ortschaft „Schönberg bei Niederwölz"
auf „Schönberg-Lachtal"Gazette31.05.1996
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönberg-Lachtal (politischer Bezirk Murau) gehörenden Ortschaft „Schönberg bei Niederwölz" auf „Schönberg-Lachtal"
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Schönberg-Lachtal in der Sitzung vom 20. September 1994 beschlossenen Änderung des Namens des zur genannten Gemeinde gehörenden Ortes von „Schönberg bei Niederwölz" auf „Schönberg-Lachtal" gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Juni 1996 die Genehmigung erteilt.