Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gössenberg (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Gössenberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Grün allseits anstoßend übereinander drei gestürzte eingebogene silberne Spitzen, in den seitlichen Feldern je ein schräg auswärts gerichtetes beblättertes silbernes Edelweiß."
§ 2
Die der Gemeinde Gössenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic