Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. September 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kulm bei Weiz (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Kulm bei Weiz wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau über dem Schildfuß ein an die seitlichen Schildränder stoßender in der Mitte eingedellter silberner Berg, in den aus dem Schildfuß fünf beblätterte silberne Schilfrohre mit roten Kolben wachsen."
§ 2
Die der Gemeinde Kulm bei Weiz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic