Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Mai 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leitersdorf im Raabtal (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995 wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Leitersdorf im Raabtal wird mit Wirkung vom 1. Juni 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Gold und Rot schrägrechts geteilt, farbverwechselt in jedem Feld ein Mühlrad und bogenförmig aus dem Vordereck ein Ackergelbstern vorwärts und aus dem Schildfuß hinten ein Hundszahn rückwärts wachsend."
§ 2
Die der Gemeinde Leitersdorf im Raabtal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic